Liebe Patientinnen,

in Zeiten von COVID-19 ändert sich der Alltag für alle weitreichend und unser aller Ziel muss es sein, uns gegenseitig zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu reduzieren.

Wie viele schon wissen, bitten wir darum, ohne Begleitperson zu kommen – ein schweres Los gerade für die Schwangeren – und abzusagen, wenn man Symptome einer Atemwegsinfektion hat, in einem Risikogebiet war oder sich in Quarantäne befindet.

Absagen kann man bequem unter terminabsage@frauenaerztin-rottweil.de

Bitte schreiben Sie bei Bedarf dazu, wie lange Sie in Quarantäne sind und ob Sie einen kurzfristigen Termin (z.B. mit einigen Stunden Vorlauf) wahrnehmen möchten.

Wir haben unsere Sprechstunde gestreckt, so dass nicht mehr als drei Patientinnen gleichzeitig in der Praxis sein sollten, das Wartezimmer damit idealerweise leer bleibt, um Kontakte untereinander zu minimieren.

Notfälle müssen sich zwingend telefonisch melden, wenn man ohne Termin in der Praxis erscheint, darf man nicht auf eine Terminlücke warten, sondern wird zu einem späteren Zeitpunkt wiedereinbestellt.

Erfreulicherweise ist es uns jetzt erlaubt, Rezepte, Überweisungen, Einweisungen und Folge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach medizinischer Notwendigkeit auszustellen und zuzuschicken, um Ihnen den Weg zu uns zu ersparen.

Wir werden die Rezepte entweder in die Römerapotheke oder in die Post geben; bitte teilen Sie uns unter service@frauenaerztin-rottweil.de mit, was Sie brauchen.

Falls Sie in der Zwischenzeit Ihre Krankenkasse gewechselt haben, lassen Sie uns eine Mitgliederbescheinigung per Fax (0741 43165) zukommen.

Wir werden versuchen, eine Telefonsprechstunde einzurichten, sobald die zeitlichen Rahmenbedingen dies zulassen. Nähere Informationen folgen.

Die Veränderungen und Einschränkungen unseres täglichen Lebens verändern sich sehr schnell; es kann sein, dass in nächster Zeit einige Untersuchungen plötzlich von den Behörden als nicht dringend notwendig eingestuft werden und von uns dann abgesagt oder verschoben werden müssen.

Es kann sein, dass wir unsere Öffnungszeiten anpassen müssen – auch dies werden wir Ihnen dann mitteilen.

Viele Schwangere sind momentan verunsichert, ob sie weiterarbeiten dürfen oder sollen – hier greift ganz klar das Mutterschutzgesetz im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Kontaktieren Sie hier direkt Ihren Betriebsarzt- jeder Betrieb muss per Gesetz einen bestellen – denn hier bekommen Sie klare Informationen zur Ihrer persönlichen Gefährdungslage.

Bleiben Sie alle gesund, schützen Sie sich und alle anderen, seien Sie nett zueinander.

 

Viele Grüße,

Sarah Green